![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
§ 1. Bei jeglicher Leistungspflicht können die drei Modalitäten Gegenstand, Ort und Zeit unterschieden werden
1
§ 5. Die Handlung - der Oberbegriff von Tun und Unterlassen - ist Gegenstand der Leistungspflicht
30
Die Verpflichtung zum Tun
Die Verpflichtung zum Unterlassen
§ 12. Die Erweiterung des Inhalts der Leistungspflicht durch das Hinzutreten zufälliger Verpflichtungen
63
Das Verhältnis des Begriffs "Erfolg" zum Begriff "Gegenstand der Leistung"
§ 18. Das Verhältnis der drei Modalitäten der Leistungspflicht zueinander. Begriff der Unmöglichkeit der Leistung und des Verzuges
103
§ 19. Das Verhältnis der Unmöglichkeit der Leistung zum Schuldnerverzuge unter besonderer Berücksichtigung des Fixgeschäftes
106
Der Gesichtspunkt der Unmöglichkeit der Leistung steht mit der Frage, ob das Bedürfnis des Gläubigers befriedigt ist, in keiner Beziehung
§ 21. a) Die Leistung kann unmöglich sein und das Bedürfnis des Gläubigers unbefriedigt fortdauern
116
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |