Krüger, Gottfried:
Die Haftung der juristischen Personen aus unerlaubten Handlungen nach gemeinem Recht und bürgerlichem Gesetzbuche
/ Von Gottfried Krüger
Berlin
: Struppe & Winckler
, 1901
- 72 S.
Signatur: Dt 15 Dk 315
[Titelblatt]
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Inhaltsübersicht
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Einleitung
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1. Abschn. Die Deliktsfähigkeit und Haftung der juristischen Personen in der geschichtlichen Entwicklung
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4. Abschn. Haftung der juristischen Personen aus unerlaubten Handlungen
1. Kap. Voraussetzung und Umfang der Haftung, wenn die Deliktsfähigkeit bestritten wird
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2. Kap. Voraussetzung und Umfang der Haftung, wenn die Deliktsfähigkeit richtigerweise anerkannt, sowie eigenes und fremdes Verschulden unterschieden wird
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5. Abschn. Im Art. 77 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuche wird die Haftung für Beamtenvergehen bei Ausübung der öffentlichen Gewalt den Landesgesetzen überlassen
1. Kap. Abgrenzung des Anwendungsgebietes des Art. 77 des Einführungsgesetzes und des § 89 (31) des bürgerlichen Gesetzbuches
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2. Kap. Die Haftung der öffentlichen Verbandspersonen für solche Beamtenvergehen ist, wie dies auch im gemeinen Recht durch Theorie und Praxis geschah, als allgemeiner Rechtsgrundsatz anzusehen
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3. Kap. Die Rechtsverschiedenheit auf diesem Gebiet wird durch Ausführungsgesetze zum bürgerlichen Gesetzbuche, die von dem Art. 77 des Einführungsgesetzes Gebrauch machen, nicht abgeschwächt
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