![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
2. Abth. Von den staatswirthschaftlichen und polizeylichen Mitteln zur Sicherung und Beförderung der Manufacturs- und Handels-Industrie
1. Hauptst. Von den polizeylichen und staatswirthschaftlichen Mitteln und Anstalten zur Beförderung der Production
1. Abs. Von den polizeylichen und staatswirthschaftlichen Mitteln, der Manufacturs- und Handels-Industrie die erforderlichen arbeitenden Kräfte zuzuwenden
13
1. Unterabth. Von den gesetzlichen Maßregeln zur Erhaltung einer hinreichenden Anzahl von Arbeitern
14
2. Abs. Von den polizeylichen und staatswirthschaftlichen Mitteln, der Manufacturs- und Handels-Industrie die erforderlichen Unternehmungs-Fonds zuzuwenden
84
1. Unterabth. Von den verschiedenen gesetzlichen Verfügungen und Anstalten zur Erweiterung und Befestigung des Credites der Manufacturs- und Handels-Producenten
2. Hauptst. Von den polizeylichen und staatswirthschaftlichen Mitteln und Anstalten zur Beförderung des Absatzes
201
1. Abs. Von den polizeylichen und staatswirthschaftlichen Mitteln und Anstalten zur Belebung des innern Handels und Absatzes
202
2. Abs. Von den staatswirthschaftlichen Mitteln und Anstalten zur Belebung des äußern Handels
335
1. Unterabth. Von den Maßregeln zur Erweiterung der Handelsverbindungen mit fremden Staaten
2. Unterabth. Von den verschiedenen Anstalten und gesetzlichen Verfügungen zur Beförderung der östreichischen Seeschifffahrt
3. Abth. Von dem Wirkungskreise der Behörden, welchen die Behandlung der Gewerbsangelegenheiten übertragen ist, und von dem hierbey vorgeschriebenen Verfahren
435
1. Hauptst. Von der Verleihung der verschiedenen Gewerbe und Befugnisse
1. Abs. Von den Behörden, welchen die Verleihung der Gewerbsbefugnisse eingeräumt ist
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |