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Von den gesetzlichen Bestimmungen der Gewohnheit in jure
1. Abschn. Von dem gesetzlichen Ansehen der Gewohnheit in jure
§. 22. Von der derogirenden Kraft der Gewohnheit in jure
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§. 24. Beweis, daß die Meinung, welche aus dem gesetzlichen Ansehen der Gewohnheit in jure auf die derogirende Kraft derselben schließt, falsch sey
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§. 26. Auch ex arg. legis läßt sich nichts Probe haltendes für die consuetudo abrogativa sagen. Der Codex spricht in der l. 2. quae sit longa consuet. (8. 53.) das Verdammungsurtheil über sie aus
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2. Abschn. Von den Bedingungen der Möglichkeit einer Gewohnheit in jure
3. Abschn. Von der Berichtigung der Urtheile der Rechtsgelehrten über den Werth der, in gegenwärtiger Abhandlung benutzten, Quellen
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4. Abschn. Von der rechtlichen Gewohnheit überhaupt
Von dem Verhältniß der vorgetragenen Theorie der rechtlichen Gewohnheit zu einigen neueren Gesetzgebungen
§. 43. Von der Rechts-Gattung, zu welcher das Gewohnheitsrecht gehört. - Stylus curiae, observantia, ritus, als Arten der Gewohnheit betrachtet
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