![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
§ 1. Die Beseitigung der staatlichen Oberaufsicht über die Aktiengesellschaften als Veranlassung des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870
35
§ 2. Die Ernennung der nicht handeltreibenden Aktien- und Kommanditaktiengesellschaften zu Handelsgesellschaften
56
§ 3. Staatliche Beaufsichtigung mit Rücksicht auf den Gegenstand des Unternehmens; Stellung des Registerrichters
76
§ 5. Bescheinigung der Vollzeichnung des Grundkapitals und der auf dasselbe geleisteten Einzahlungen: Bestätigung durch einen Generalversammlungsbeschluß
113
§ 6. Werthseinlage: Uebernahme von Anlagen oder sonstigen Vermögensstücken durch die zu errichtende Aktiengesellschaft; Ausbedingung von Vortheilen zu Gunsten eines Aktionärs
124
§ 9. Erhöhung des Nominalbetrages der Aktien; Erhöhung des Grundkapitals; Werthseinlage und Ausbedingung von Vortheilen
196
§ 10. Verminderung des Nominalbetrages der Aktien; Zurückzahlung und Herabsetzung des Grundkapitals
211
§ 12. Bilanz, Erneuerungsfond, Reservefond der Aktiengesellschaften, Bauzinsen und Gewinnvertheilung
237
§ 14. Das Austreten persönlich haftender Gesellschafter aus der Kommanditgesellschaft auf Aktien
277
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |