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II. Was hat man sich in Absicht der Personen zu werken, welche einen solchen Handlungssocietätscontract unter sich eingehen wollen?
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III. Was hat man sich bey der Abschließung eines Societätscontracts in Ansetzung des Gegenstandes desselben, und dessen Bestimmung hauptsächlich zu merken?
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IV. Was hat man sich bey der Abschließung eines Societätscontractes in Ansehung des Zweckes desselben, das heißt in Ansehung des daher für die Theilhaber entstehenden Gewinnes und Schadens, und dessen Bestimmung hauptsächlich zu merken?
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V. Was hat man sich in Absicht der den Handlungsconsorten gegen einander zustehenden Rechte und Verbindlichkeiten, und deren etwaigen genauern Bestimmung bey Abschließung eines Societätscontractes hauptsächlich zu merken?
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VI. Was hat man sich in Absicht der den Handlungsconsorten gegen Andere zustehenden Rechte und Verbindlichkeiten, und deren etwaigen genauern Bestimmungen bey Abschließung eines Societätscontracts hauptsächlich zu merken?
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VII. Was hat man sich insbesondere in Absicht der Anleihen der Handlungsgesellschaften, und den in dieser Hinsicht etwa beliebigen Vorausbestimmungen bey Abschließung eines Societätscontracts vorzüglich zu merken?
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VIII. Was hat man sich insbesondere in Absicht der von einer Handlungsgesellschaft auszustellenden Wechsel, und den etwa in dieser Hinsicht beliebigen Vorausbestimmungen bey Abschließung eines Societätscontracts hauptsächlich zu merken?
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IX. Was hat man sich insbesondere in Absicht der von einer Handlungsgesellschaft zu leistenden Bürgschaft, und den etwa in dieser Hinsicht nützlichen Vorausbestimmungen bey Abschließung des Societätscontracts selbst hauptsächlich zu merken?
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X. Was hat man sich insbesondere in Ansehung des Einkaufs und Verkaufs der für die Societätshandlung bestimmten Waaren, und den etwa in dieser Hinsicht beliebigen Vorausbestimmungen bey Abschließung des Societätscontracts selbst hauptsächlich zu merken?
41
XI. Was hat man sich bey Abschließung eines Societätscontractes in Absicht der Zeitbestimmung desselben hauptsächlich zu merken?
43
XII. Was hat man sich in Absicht der förmlichen inneren Einrichtung eines solchen Handlungssocietätscontracts überhaupt, und den etwaigen nützlichen Clauseln desselben vorzüglich zu merken?
45
XIII. Was hat man sich in Ansehung der etwa erforderlichen gerichtlichen Bestätigung eines solchen Handlungssocietätscontractes hauptsächlich zu merken?
70
XIV. Was hat man sich in Absicht der vor völliger Abschließung eines solchen Societätscontractes darüber etwa schon vorläufig abgefaßten Punktationen zu merken?
74
XV. Was hat man sich in Absicht der Beendigung oder Wiederaufhebung eines solchen Handlungssocietätscontractes, und den dabey vorkommenden schriftlichen Aufsätzen hauptsächlich zu merken?
76
XVI. Was hat man sich in Absicht der aus einem solchen Societätscontracte entspringenden Klagen hauptsächlich zu merken?
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Formulare zu diesem Handbuche
1. Formular eines Handlungsgesellschaftsvertrages, vermittelst wessen zwey Kaufleute ihre bisher absonderlich geführte Handlungen mit einander vereinigen
96
3. Formular eines Handlungsgesellschaftsvertrages, vermittelst wessen in eine bereits errichtete oder bestehende Handlung annoch ein Handlungsgesellschafter besonders aufgenommen wird
112
8. Formular zu einer Klage wider einen Handlungsgesellschafter wegen geschehener Uebertretung der im geschlossenen Societätscontracte festgesetzten Bedingungen, und Bezahlung der dießfalls verwirkten Conventionalstrafe
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