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1. Abschn. Allgemeine Uebersicht der Bestandtheile des ostrheinischen Obergerichts-Bezirks, mit einigen dazu nöthigen erläuternden Bemerkungen
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2. Abschn. Von der eigenthümlichen Rechtsverfassung der verschiedenen, dazu gehörigen, Landestheile
I. Darin vorhandene allgemeine Rechtsnormen
II. Darin vorhandene besondere Rechtsnormen
1) Einige nothwendige Vorbemerkungen, welche sich theils auf den Inhalt hieher gehörender Provinzialrechte im Allgemeinen, theils auf die darin überall statuirte eheliche Gütergemeinschaft insbesondere, beziehen
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2) Namentliche Angabe derselben
C) In Bezug auf diejenigen Landestheile, in welchen das Triersche Landrecht gilt
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