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1. Abschn. Materielles Eheschliessungs- und Ehescheidungsrecht
A. Eheschliessung
B. Ehescheidung
IV. Die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Teil II, Tit. 1, 8. Abschn., §§ 668 ff. über die Trennung der Ehe durch richterlichen Ausspruch sind in der Kurmark Brandenburg nicht suspendiert
42
2. Abschn. Prozessrecht
I. Der Ehescheidungsrichter hat stets sein eigenes Recht anzuwenden (Internationales Privatrecht)
164
III. Klage auf Nichtigkeitserklärung einer Ehe; die zuständige Staatsanwaltschaft für die Zustellung der Berufungsschrift
168
IV. Zulässigkeit einer Vertretung einer geisteskranken Beklagten im Ehescheidungsprozesse durch einen Pfleger (§ 90 Vormundschaftsordnung Pr. A. L.-R.)
169
V. Die minderjährige aber nicht willensunfähige Ehefrau kann bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens durch den Vormund als prozessualischen Vertreter vertreten werden
172
VI. Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens bei Vermeidung der Scheidung ist als Ehescheidungsklage aufzufassen (Hamburger Recht)
173
VII. Der Anspruch auf die Erziehung der Kinder aus der Ehe kann mit dem Verfahren in Ehesachen nicht verbunden werden (Zu §§ 575, 232 C.-P.-O.)
173
VIII. Gerichtsstand nach § 568 Absatz 1. Zur Auslegung des § 18 C.-P.-O.: Letzter bekannter Wohnsitz des Ehemannes. Nähere Bestimmung dieses Begriffs
174
3. Abschn. Strafrechts-Normen
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