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1. Th. Zur Geschichte der Haftung des Verkäufers für die Beschaffenheit der Kaufsache im römischen Recht
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1. Cap. Das ädilitische Kaufrecht
2. Cap. Die Haftung des Verkäufers für die Beschaffenheit der Kaufsache nach Civilrecht. Verhältniss des späteren Civilrechts zum ädilitischen Recht
1. Cap. Allgemeine Erörterungen
§ 11. Die Haftung des Verkäufers ex pacto - Die ädilitische Garantiepflicht - Die Haftung des Verkäufers für dolus
75
§ 12. (Einfluss des Wissens bzw. Wissen-müssens von dem den Verkäufer an sich verpflichtenden Mangel vor oder beim Kaufabschlusse)
83
2. Cap. Art und Inhalt der dem Käufer in Folge der Mangelhaftigkeit (Nichtempfangbarkeit) der Kaufsache zustehenden Ansprüche
B. Die Ansprüche des Käufers im einzelnen
3. Cap. Anwendungsgebiet der Artt. 347-350 des H.-G.
§ 25. (Die Artt. 348-350 haben nur für jede Geschäfte Geltung, auf die der Art. 347 Anwendung findet)
199
§ 26. (Die Artt. 347-350 gelten nur für Kaufgeschäfte - Anwendbarkeit derselben im Verhältniss zwischen dem Einkaufscommittenten und dem Einkaufscommissionär sowie zwischen dem Verkaufscommissionär und dem Verkaufscommittenten?)
200
§ 28. (Die Artt. 347 fg. gelten auch beim Specieskaufe, auch beim Kaufe unvertretbarer Sachen - bei Kaufsachen aller Art, insbesondere auch bei Viehkäufen)
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