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II. Abschn. Von den nothwendigen Vorkehrungen zur Befriedigung concurrirender Gläubiger
I. Hauptst. Von der Pfändung und dem Pfandrechte insbesondere
Fälle, in welchen bloß der Titel zum Pfandrechte in dem Gesetze liegt, das Pfandrecht selbst aber einen besondern Erwerbungsact fordert
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II. Hauptst. Von der Schätzung
Wann findet eine gerichtliche Schätzung nach dem wahren, wann nach dem außerordentlichen Werthe Statt
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Der Schätzungswerber muß den Grund nachweisen, aus welchem er die Schätzung nach dem außerordentlichen Preise der Sache fordert
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Darstellung des allgemeinen Grundsatzes zur Werthbestimmung von Gülten und anderen unbeweglichen Rechten
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III. Hauptst. Von der gerichtlichen Feilbiethung
Mit welchen Folgen die Uebernahme und respective Ueberlassung des Pfandgutes nach § 324 allg. G. O. verbunden sey
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Was der Richter über das Feilbiethungsgesuch zu verfügen habe. a) Bey hintanverkauften nicht abgeschriebenen Bestandtheilen
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