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2. Erfindung und Entdeckung
III. Die Entdeckung umfasst das ganze Gebiet des Wahrnehmbaren und Erkennbaren. Die Erfindung kann nur eine Regel menschlichen Handelns zum Inhalte haben. Die Ausführbarkeit der Erfindung
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IV. Die Brauchbarkeit der Erfindung. Die Entdeckung dient der Einsicht, die Erfindung der Absicht
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V. Die Eigenartigkeit der Erfindung. Die Erfindung setzt Eigenartigkeit ihres Gegenstandes voraus; Eigenartigkeit der Brauchbarkeit des letzteren genügt nicht
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VII. Die Ueberraschung kann bei der Erfindung liegen in der Stellung der Aufgabe oder in ihrer Lösung; letzterenfalls wiederum im Mittel oder im Erbfolge
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VIII. Die Ueberraschung muss bei der Erfindung in der Richtung des Fortschrittes liegen. Muss der Fortschritt ein technischer oder ein wirthschaftlicher sein? Der sogenannte technische Effekt
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3. Was sind gewerblich verwerthbare Erfindungen?
4. Was sind neue Erfindungen und neue Muster?
1. Kap. Die Neuheit der Erfindungen
2. Kap. Die Neuheit der Geschmacksmuster
4. Kap. Die zeitliche Begrenzung der neuheitsschädlichen Druckschriften im Patentgesetze vom 7. April 1891
5. Prüfung und Beweis im Patentertheilungsverfahren
1. Kap. Das deutsche Recht
II. Die materielle Beweislast trifft das Patentamt, d. h. im Zweifel ist das Patent zu ertheilen
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2. Kap. Das österreichische Recht
II. Das Wort „offenbar" in den Kritiken und Erläuterungen der Entwürfe des österreichischen Gesetzes
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IV. Eine offenbare Patentunfähigkeit ist nicht eine solche, die ohne Weiteres, sondern eine solche, die mit besonderer Evidenz ersichtlich ist
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