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1. Abschn. Ueber die Patrimonial-Gerichtsbarkeit
2. Abschn. Die Polizei-Gerichtsbarkeit
Cap. 7. Polizei-Verwaltung in den zur Provinz Sachsen gehörenden, ehemals zum Königreiche Westphalen geschlagen gewesenen Theilen des platten Landes
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Cap. 11. Vereinigung nahe gelegener ländlicher Grundstücke mit dem Stadtgebiete in Beziehung auf die Polizei-Verwaltung
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Cap. 13. Ausübung der den Besitzern von Mediatstädten in Beziehung auf die Polizei-Verwaltung zustehenden Rechte in Sequestrations-, Concurs- etc. Fällen
28
Cap. 15. Gutsbesitzerinnen kann die Ausübung der Polizei-Gerichtsbarkeit und Polizei-Verwaltung nicht gestattet werden
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3. Abschn. Polizei-Verwaltungs-Gegenstände, welche zum Ressort der Gutsherrlichen Polizei-Obrigkeit, insofern nach der Verfassung der verschiedenen Provinzen des Preußischen Staats die Polizei-Verwaltung den Rittergutsbesitzern zusteht, gehören
4. Abschn. Befugnisse der Gutsherrlichen Polizei-Obrigkeit zur Ermittelung und vorläufigen Untersuchung der Verbrechen
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5. Abschn. Polizei-Untersuchungsverfahren der Gutsherrlichen Polizei-Obrigkeit
Cap. 2. Verfahren, wenn der Inhaber der Polizei-Gerichtsbarkeit sich der Ausübung derselben selbst unterzieht
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Cap. 4. Ueber die Strafbarkeit der Theilnehmer, Gehülfen und Begünstiger der Polizei-Contraventionen
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Cap. 7. Ueber die bei den polizeilichen Untersuchungen und Bestrafungen zu beobachtenden Förmlichkeiten
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Cap. 8. Verfahren bei Ausübung des den Patrimonial-Gerichtsherren zustehenden polizeilichen Strafrechts in der Provinz Preußen
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7. Abschn. Ueber die Verhältnisse der Gutsherrschaften zu den Schulzen
8. Abschn. Die Leitung und Beaufsichtigung der Dorfangelegenheiten, mit Rücksicht auf die desfallsigen Berechtigungen der Gutsherrschaften
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Nachträge
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