![]() |
![]() |
![]() |
|
| |
II. Zusammensetzung und Bestellung des Vorstandes, Qualifikation der Vorstandsmitglieder und Vergütung für deren Mühewaltung
8
III. Änderung in der Zusammensetzung des Vorstandes, Widerruflichkeit der Bestellung der Vorstandsmitglieder
19
IV. Anmeldung der Vorstandsmitglieder zur Eintragung in das Handelsregister und die Eintragung selbst
VI. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand
VII. Die Form der Wirksamkeit des Vorstandes, insbesondere die Art der Kundgebung der Willenserklärungen und der Zeichnung durch den Vorstand
74
2. Bestimmung der Form für die Kundgebung der Willenserklärungen des Vorstandes und der Zeichnung nur durch den Gesellschaftsvertrag
77
VIII. Rechte und Pflichten des Vorstandes
85
A. Rechte und Pflichten des Vorstandes in dem Gründungsstadium
86
1. Pflicht zur Prüfung des Herganges der Gründung durch die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, sowie Bestellung von Revisoren eventuell durch Vorstand und Aufsichtsrat (Art. 209h)
87
B. Rechte und Pflichten des Vorstandes nach der Entstehung der Aktiengesellschaft
113
1. Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft durch den Vorstand (Art. 227 Abs. 1)
2. Rechte und Pflichten des Vorstandes hinsichtlich der Vertretung, insbesondere der Geschäftsführung desselben namens und für die Gesellschaft
127
a) Anmeldungen und Einreichungen an das Handelsgericht (Registergericht)
bb) Anmeldung aller Generalversammlungsbeschlüsse, welche die Fortsetzung der Gesellschaft und eine Abänderung des Inhalts des Gesellschaftsvertrages zum Gegenstande haben, behufs Eintragung
132
cc) Anmeldung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals behufs Eintragung in das Handelsregister
132
dd) Anmeldung der stattgefundenen Erhöhung des Grundkapitals behufs Eintragung in das Handelsregister
133
ee) Einreichung des die Ungültigkeit eines angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses aussprechenden rechtskräftigen Urteils zum Handelsregister
136
ff) Anmeldung der jeweiligen Mitglieder des Vorstandes nach ihrer Bestellung und jeder Änderung in der Zusammensetzung des Vorstandes zur Eintragung in das Handelsregister
136
hh) Einreichung von beglaubigten Abschriften der gerichtlichen oder notariellen Urkunden über die Beschlüsse der Generalversammlung
136
ii) Einreichung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach Genehmigung durch die Generalversammlung zum Handelsregister und öffentliche Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern
137
kk) Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister und dreimalige Bekanntmachung derselben in den Gesellschaftsblättern
139
mm) Anmeldung des Fusionsbeschlusses und der Auflösung der einen Gesellschaft, sowie des Grundkapitalserhöhungsbeschlusses der aufnehmenden Gesellschaft
141
b) Bestellung von Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten und Beamten der Gesellschaft durch den Vorstand
142
c) Berechtigung und Verpflichtung des Vorstandes zur Einforderung der Einzahlungen auf die Aktien und seine Funktionen im Falle des Kaduzierungsverfahrens
i) Thätigkeit des Vorstandes bei Prüfung der Bilanz durch die Generalversammlung, und bei der Verhandlung derselben
200
k) Der Anspruch des Vorstandes auf Entlastung durch die Generalversammlung, die Bedeutung dieser Entlastung und das Verfahren in betreff derselben
203
l) Verpflichtung des Vorstandes, nach erfolgter Genehmigung durch die Generalversammlung die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung ohne Verzug in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen und zu dem Handelsregister einzureichen
206
m) Pflichten des Vorstandes für den Fall des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals, sowie der Zahlungseinstellung oder der Überschuldung der Gesellschaft
n) Berechtigung und Verpflichtung des Vorstandes zur Veröffentlichung von wichtigen Vorgängen in dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft
212
C. Aufgaben des Vorstandes im Falle der Auflösung und des Konkurses der Gesellschaft, sowie im Falle der Fusion zweier Aktiengesellschaften
a) Auflösung der Gesellschaft
3. Verpflichtung des Vorstandes zur dreimaligen Bekanntmachung der Auflösung in den Gesellschaftsblättern
245
5. Die Liquidation, insbesondere das Verfahren, die Befugnisse und Verpflichtungen der Liquidatoren
248
D. Die Aufgaben des Vorstandes betreffend die Erhebung von Stempelabgaben und die Besteuerung der Aktiengesellschaften
a) Die Erhebung von Stempelabgaben
IX. Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
B. Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder während ihrer Geschäftsführung nach der Errichtung der Gesellschaft
I. Persönliche solidarische Verpflichtung der handelnden Vorstandsmitglieder vor der Entstehung der Gesellschaft im Falle des Handelns namens derselben
312
II. Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder nach der Entstehung der Gesellschaft
1. Nichtverpflichtung der Vorstandsmitglieder aus den von ihnen im Namen der Gesellschaft vorgenommenen Rechtshandlungen Dritten gegenüber
314
2. Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes für ihre Handlungen der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern gegenüber
X. Strafbestimmungen in betreff der Vorstandsmitglieder
349
A. Strafrechtliche Vorschriften
2. Wissentlich falsche Angaben behufs Eintragungen in das Handelsregister bei der Gründung und bei der Erhöhung des Grundkapitals
356
3. Pflichtwidrigkeiten der Vorstandsmitglieder durch unwahre Darstellungen und unzulässige Ausgabe von Aktien oder Interimsscheinen
359
![]() |
![]() |
![]() |
|
| |