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I. Ueber die Geschichte und die Quellen des Fuldaischen Privatrechtes, des Prozesses und der Gerichtsverfassung, mit besonderer Rücksicht auf die darin in den letzten fünf Decennien vorgekommenen Veränderungen
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II. Welche vom gemeinen Rechte abweichende oder dasselbe erläuternde und ergänzende Bestimmungen kommen im Fuldaer Partikularrechte in Beziehung auf die getrennten Güterverhältnisse der Ehegatten vor?
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III. Von den ädilitischen Klagen, insbesondere von der Wandelungsklage bei den Viehhandelschaften nach Fuldaischem und Althessischem Rechte
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V. Von der Form der Contracte über Immobilien und die Vertretung der Parteien bei solchen Verträgen durch Bevollmächtigte insbesondere
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VI. Inwiefern findet das Anastasische Gesetz nach Kurhessischem Partikularrechte, namentlich nach dem Gesetze vom 20. Dezember 1840, noch Anwendung?
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VIII. Ueber die für die Gebietstheile, welche zum Großherzogthum Fulda gehören, gegebene Kurhessische Verordnung vom 24. April 1818, die Erneuerung der Hypotheken- Bücher betreffend
130
IX. Einige Bemerkungen über das Erlöschen des Pfandrechtes, und das Recht des Pfandschuldners, über einen offen gewordenen Platz zu verfügen, nebst einigen Andeutungen über die Eigenheiten des Fuldaischen Partikularrechts in der Lehre vom Pfandrechte
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X. Fernere Betrachtungen über das Pfandrecht, namentlich über die General-Hypothek und deren Wirkungen, nach gemeinem Kurhessischem und Fuldaischem Rechte
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XI. Ueber die Altfuldaischen Juden-Ordnungen und die durch das Gesetz vom 29. October 1833 darin bewirkten Veränderungen
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XII. Ueber die privilegirten Testamente der katholischen Weltgeistlichen und die Legate ad pias causas nach Fuldaischem Rechte
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XIII. Ueber die Verbindlichkeit der Gerichte, bei Verträgen über Grundeigenthum, die Schulden der Veräußerer zu untersuchen
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XIV. Von der Form der Verpfändungen nach dem Französischen Civil-Recht und den zur Zeit seiner Giltigkeit im Großherzogthume Frankfurt mit Verletzung jener Form aufgenommenen gerichtlichen Schuld- und Pfandverschreibungen
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