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Frese: Die gemeinrechtliche Lehre von der beauftragten Vermögensverwaltung und Willensvertretung. 1.
I
1. Th. Begriffsbestimmungen bezüglich der verschiedenen Vermögensverwalter und Willensvertreter, sowie die für dieselben gemeinschaftlich geltenden Rechtsgrundsätze
Gemeinschaftliche juristische Merkmale der von den Willensvertretern für die domini negotii abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sowie der daraus für diese und die Willensvertreter entstehenden Rechte und Verbindlichkeiten
35
Gemeinschaftliche Rechtsgrundsätze bezüglich der durch Vermittelung von Willensvertretern für die domini abgeschlossenen rein erwerbenden Rechtsgeschäfte
62
Die Zahlungen der Willensvertreter in Geld oder sonstigen Fungibilien für die domini und ihre Wirkungen
88
2. Th. Die einzelnen Vermögensverwalter und Willensvertreter des gemeinen Rechts und des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches
Abth. I. Die willensabhängige Vermögensverwaltung und Willensvertretung
Der jussus und die Anstellung des Geschäftsherrn bezüglich der dienst- und gewaltabhängigen Personen
138
Rechtliche Wirkung des jussus und der Anstellung des dienstabhängigen Willensvertreters und Vermögensverwalters
144
Die Wirkung des jussus und der praepositio, wenn sie von condomini, oder dem Erblasser, oder von Willensvertretern des dominus erfolgen, für den dominus, die condomini und die Willensvertreter
150
Umfang der durch den jussus und die praepositio dem abhängigen Willensvertreter vom dominus entheilten Vollmacht, ihre Beschränkung, ihr Widerruf und ihre Beendigung auf andere Weise
155
Einfluß besonderer persönlicher Eigenschaften des dominus oder der willensabhängigen Willensvertreter auf die Wirksamkeit der durch jussus oder praepositio ertheilten Vollmacht
162
Rechtsgeschäfte, welche von willensabhängigen Willensvertretern und Vermögensverwaltern abgeschlossen werden können und die Erfüllung derselben durch diese Willensvertreter
168
Die Wirkung der Erfüllung der Rechtsgeschäfte, welche durch willensabhängige Willensvertreter für die domini vermittelt wird
175
Die Berechtigungen und Verpflichtungen des Contrahenten des willensabhängigen Willensvertreters gegenüber dem dominus desselben
177
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