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Kap. I. Entstehung der Körperschaften
Kap. II. Rechtsverhältnisse der Körperschaften
I. Der Umfang der körperschaftlichen Rechtsfähigkeit
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I. Erste Kategorie: individualrechtliche Beziehungen, in denen die Verbandsperson als für sich stehende Einheit gilt
142
II. Zweite Kategorie: gemeinheitliche Beziehungen, in denen die Verbandsperson als Ganzes ihren Gliedern gegenüber berechtigt oder verpflichtet ist
150
II. Einheit und Vielheit in der Gesammtheit
I. Unterscheidung der Rechtssphären in der socialen Willenseinheiten von den Rechtssphären der durch sie verbundenen Personen
174
Kap. III. Rechtsgemeinschaften zur gesammten Hand
I. Das Rechtsprincip der gesammten Hand im Allgemeinen
II. Die gesammte Hand bei der ehelichen Gütergemeinschaft und ihren Fortsetzungen
III. Die gesammte Hand bei der Handelsgesellschaft
I. Das Rechtsprincip der gesammten Hand bei der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktienkommanditgesellschaft
435
Kap. IV. Körperschaftliches Wollen und Handeln
I. Im Allgemeinen
II. Umfang der körperschaftlichen Willens- und Handlungsfähigkeit
630
Kap. V. Veränderung und Beendigung der Körperschaften
I. Veränderung
II. Beendigung
I. Das Ende der Verbandspersönlichkeit als Folge der Verwirklichung einer vom Recht mit dieser Wirkung bekleideten thatsächlichen Voraussetzung
830
II. Die Beendigungsgründe von Verbandspersönlichkeit
IV. Verwirklichung der Auflösungsfolgen
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