Koch, Johann Christoph:
Belehrungen über Mündigkeit zum Testiren, Civilzeitcomputation und Schalttag
: Nebst einem wichtigen Anh.
/ Vom ... Koch
Giessen
: Heyer
, 1796
- 128 S.
Schlagwort(e): Testament;Testierfähigkeit;Kalender
Signatur: Dt 15 Gg 87
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[Titelblatt]
1
[Widmung]
3
Vorrede
5
Inhalt
9
1. Abschn. Grundsätze und Belehrungen über Mündigkeit zum Testiren, Civilzeitcomputation und Schalttag
§. 1. Jahr
11
§. 2. Tag. Kalender- oder bürgerlicher Tag; Zeittag
12
§. 3. Anfang und Ende des bürgerlichen Tags
14
§. 4. Anfang und Ende des Zeittags
15
§. 5. In wie fern die beiderlei Tage übereintreffen oder unterschieden sind
16
§. 6. Das Ende des vorigen Jahrs oder Tags muß von dem Anfang des folgenden wohl unterschieden werden
17
§. 7. Die Zeitcomputation ist entweder die natürliche oder die civile
19
§. 8. Natur, Absicht und Gränzen der Civilzeitcomputation
25
§. 9. Schaltjahr und Schalttag
43
§. 10. Pubertät oder Mündigkeit
70
§. 11. Ein Unmündiger kann kein Testament machen, sondern nur ein Mündiger
74
§. 12. Ist der lezte Tag des 12ten oder 14ten Lebensjahrs ein Kalendertag oder ein Zeittag? Wann fängt der lezte Zeittag des 12ten oder 14ten Lebensjahrs bey der Mündigkeit an? Wann der lezte Zeittag bey der Usucapion?
78
2. Abschn.
95
§. 13. Erklärung der l. 5. D. qui testamenta facere possunt
95
§. 14. Erklärungen und Meinungen anderer Rechtsgelehrten mit Noten
99
§. 15. Schluß
119
Anhang. Reflexionen über 3 Artikel im Repertorium des teutschen Staats und Lehnrechts - Nachfolge, Postulation und Religionsgleichheit
120