Füger von Rechtborn, Maximilian:
Beiträge zur Reform des gerichtlichen Verfahrens in dem österreichischen Kaiserstaate
/ Von Max Füger von Rechtborn
Hermannstadt
: Filtsch
, 1859
- VI, 299 S.
Schlagwort(e): Österreich / Zivilprozessrecht;Rechtsreform
Signatur: Dt 19 Ek 120
= Anzeige Bild Groß
= Anzeige Bild Klein
[Titelblatt]
I
Vorwort
III
Inhalt
V
1. Abth. Ueber Modifizirungen des Strafgesetzes vom 27. Mai 1852
1
2. Abth. Ueber die Straf-Jurisdictionsnorm
29
3. Abth. Grundsätze einer allgemeinen Civil-Jurisdictionsnorm
37
4. Abth. Ueber die Anlegung der Grundbücher
55
5. Abth. Ueber Bagatellprozesse
59
6. Abth. Ueber die Einführung der Friedensrichter
73
7. Abth. Grundsätze einer allgemeinen Civil-Prozeßordnung
I. System der Civil-Prozeßordnung, Mündlichkeit und Oeffentlichkeit
82
II. Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime
124
III. Das Manuductionsverfahren
137
IV. Das Eventual-Prinzip
151
V. Cumulirung der Klage
171
1) Klagehäufung
173
2) Passive Streitgenossenschaft
176
3) Active Streitgenossenschaft
178
VI. Die Adstruction des Prozesses
179
VII. Fristerstreckungen
183
VIII. Berechnung der Fristen
194
IX. Das mündliche Verfahren
200
X. Das summarische (abgekürzte) Verfahren
207
XI. Ueber Erkenntnisse in Contumaciam
221
XII. Weitere Erörterung der Frage ob der Contumax als geständig angesehen werden soll
241
Folgen eines theilweisen Widerspruches und einer allgemeinen Verneinung
253
XIV. Ueber das Verfahren gegen Streitgenossen
259
A) Ist für alle Streitgenossen nur eine gemeinschaftliche Frist zur Erstattung der Einrede festzusetzen
264
B) Haben alle Streitgenossen nur eine Einrede zu erstatten
266
C) Welchen Einfluß üben einzelnen Streitgenossen gewährte Fristerstreckungen?
269
D) Ist es den Streitgenossen zu gestatten, verschiedene Vertreter aufzunehmen?
271
E) Können Streitgenossen in Contumaciam verurtheilt werden
273
F) Kann gegen einen Streitgenossen ein vorläufiges abgesondertes Urtheil in Contumaciam gefällt werden
279
XV. Ueber die Einsetzung in den vorigen Stand in Beziehung auf Streitgenossen
280
XVI. Von den Berufungen in Bezug auf Streitgenossen
287