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I. Vom Eigenthum liegender Güter
II. Von dem Rechte liegende Güter hier erwerben zu können und welchen Personen dieses Recht nicht zusteht
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IV. Von der Verjährung des Eigenthums liegender Güter und der über den Besitz und das Eigenthum eines liegenden Guts gegen den Besitzer und gegen das von dem Besitzer inne habende liegende Gut anzustellenden Klagen (Realklagen)
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V. Vom Erwerbe des Eigenthums liegender Güter vor und nach dem 20. Merz 1811 und deren Eintragung beim Hypothekenbüreau
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VII. Von Vorzugsrechten (Privilegien) und den Hypotheken über liegende Güter
IX. Von dem Rechte Capitalien auf hiesig liegende Güter anlegen zu können, und welchen Personen dies Recht nicht zusteht
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X. Von der Anlage der Pupillengelder auf liegende Güter und deren Auslieferung an die großjährig gewordene Curanden
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XIV. Von der Vollmacht und den Notariatsinstrumenten zur Eintragung liegender Güter und der Hypotheken beim Hypothekenbüreau
126
XV. Von den Vorsichtsmaaßregeln der Gläubiger, bei Anlage der Capitalien auf liegende Güter, sodann derjenigen Personen, welche liegende Güter von Privatpersonen erwerben
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XVI. Von den Büchern, welche beim Hypothekenbüreau geführt werden
XVII. Von dem Stempel, welchem die Eigenthumsurkunden über liegende Güter, dann die Schuldverschreibungen, vorüber eine Hypothek eingetragen werden soll, und sonstige Acten unterworfen sind
143
XVIII. Von der Einregistrirung der Eigenthumsurkunden über liegende Güter, dann der Schuldverschreibungen und der sonstigen in das Hypothekengeschäft einschlagenden Handlungen
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Verzeichniß derjenigen Handlungen und Urkunden, welche die Uebertragung des Eigenthums liegender Güter und das Hypothekengeschäft ... betreffen
182
[Faltblätter]
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