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IV. Ueber den Ursprung der Deichverfassung zur richtigern Bestimmung mancher Fragen des Deichrechts
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X. Kann der Widerspruch einzelner Interessenten es hindern, daß eine andre Art von Benuzung der Gemeinheit eingeführt wird?
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XIII. Ist das ganze Vermögen, was die Frau beim Anfang der Ehe dem Mann zubringt, für Brautschaz zu halten?
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XIV. Können die Grenzen einer ungemessenen Schäferei, durch kommissarische Untersuchung des Ertrags des Guts bestimmt werden?
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XVIII. In welcher Maaße gebührt dem Pächter die Vergütung der beim Pachtabzug abgelieferten Feldfrüchte?
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