29. Kap. Vom Konkursprocesse
Von d. Wirkung d. eröffneten Konkurses, u. inwiefern d. Verfügungen d. Gemeinschuldners vor oder nach eröffnetem Konkurse kräftig oder unkräftig sind
183
Von der Art und Weise, wie die Aktivmasse realisirt und ins Geld gesetzt wird
200
Fortsetzung, und insonderheit von der Befriedigung derjenigen Gläubiger, welche nicht nöthig haben, in den Konkurs sich einzulassen
227
Von den Gläubigern, welche ihre Befriedigung in der ersten Klasse erhalten
233
Vom Verfahren bey Konkursen, wenn der Gemeinschuldner auswärtiges Vermögen besitzt
289
Vom Verfahren, wenn Kuxe oder andere Bergtheile zur Konkursmasse gehören
291
Vom Verfahren, wenn ein Seeschiff zur Konkursmasse gehört
293
Vom Verfahren, wenn zu dem Vermögen oder Nachlaß einer Militairperson Konkurs entsteht
293