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2. Buch
3. Abschn. Aktiengesellschaft
1. Titel. Allgemeine Vorschriften
2. Titel. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
3. Titel. Verfassung und Geschäftsführung
§ 248. Unverträglichkeit der Stellung als Aufsichtsratsmitglied mit der Stellung als Vorstandsmitglied oder eines Beamten der A. G.
131
§ 254. Berufung der Generalversammlung und Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung auf Verlangen von Aktionären
147
§ 257. Besondere Mitteilung über Berufung und Tagesordnung der Generalversammlung an die Aktionäre
156
§ 259. Beurkundung der Generalversammlungsbeschlüsse, Einreichung des Protokolls zum Handelsregister
158
§ 260. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz, die Gewinnverteilung und die Entlastung, Pflicht des Vorstands der Generalversammlung gewisse Vorlagen zu machen
160
4. Titel. Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
§ 275. Stimmenverhältnis bei Abänderungsbeschlüssen; gesonderte Abstimmung der benachteiligten Aktionäre bei verschiedenen Aktiengattungen
205
§ 278. Erhöhung des Grundkapitals der A. G.; bei Versicherungsgesellschaften; gesonderte Abstimmung bei verschiedenen Aktiengattungen
209
§ 285. Verbindung der Anmeldung der erfolgten Erhöhung mit der Anmeldung des Erhöhungsbeschlusses
221
§ 287. Nichtigkeit der Aktien und Interimsscheine, die vor Eintragung der erfolgten Erhöhung ausgegeben sind
222
5. Titel. Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
§ 302. Registergerichtliche Eintragung des Erlöschens der Firma nach Beendigung der Liquidation. Hinterlegung und Einsicht der Bücher. Erneute Bestellung von Liquidatoren
246
§ 304. Übertragung des Vermögens einer A. G. als Ganzes an den Staat oder an einen Kommunalverband
250
§ 305. Übertragung des Vermögens einer A. G. als Ganzes an eine andere A. G. oder an eine Kommanditgesellschaft auf Aktien
252
6. Titel. Strafvorschriften
§ 313. Bestrafung wissentlich falscher Angaben bei Eintragungen ins Handelsregister und bei Einführung von Aktien
265
§ 314. Bestrafung von wissentlich unwahren Darstellungen oder Verschleierungen, sowie der Ausgabe von Aktien oder Interimsscheinen, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen
268
§ 315. Bestrafung wegen Unterlassung der Bestellung eines Aufsichtsrats oder Unterbleibens des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens
271
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