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IV. Abschn. Von der Trennung der Ehe
Arten der Trennung der Ehe nach dem Oesterr. Rechte
B. Trennung durch den gesetzlich vermutheten Tod
Ist eine Edictal-Vorladung des verschollenen Ehegatten auch in dem Falle vorzunehmen, wenn bereits eine gemeine Todeserklärung vorausgegangen ist, und nachher auch eine zum Zweck der Wiederverehelichung angesucht wird?
37
Ist die neue Ehe des zurückgelassenen Ehegatten ohne vorläufige Todeserklärung des Verschollenen gültig?
63
Vorläufige Sammlung der zur Todeserklärung nöthigen Behelfe mittelst der Corps- oder Regiments-Commanden
73
Gerichtsstand und Verfahren, wenn ein katholischer oder nicht unirter griechischer Ehegatte um die Todeserklärung wirbt
74
Gerichtsstand und Verfahren, wenn ein protestantischer Militär-Ehegatte die Todeserklärung ansucht
78
Ist das im a. b. G. B. bey der feyerlichen Todeserklärung vorgeschriebene Verfahren auch in dem Falle nothwendig zu beobachten, wenn über den Tod eines verschollenen Ehegatten zwar kein Todtenschein beygebracht, aber ein anderer gerichtlicher Beweis hergestellt werden kann?
86
Wann und wie der Richter die Zeugen zu verhören, und was für besondere Obliegenheiten er dabey habe?
102
C. Trennung durch richterliches Urtheil
Oesterreichische Gesetze über die Auflösung der Ehe zwischen nicht katholisch-christlichen Religions-Verwandten
106
Der Inhalt des § 115 bezieht sich nicht auf die Juden, und auf die unirten, wohl aber auf die nicht unirten Griechen und die Protestanten beyder Confessionen
107
Uebergang zur Erläuterung der einzelnen Trennungsgründe
2. Classe, wenn die Ehe ursprünglich gemischt war, aber in der Folge durch Uebertritt des einen Ehegatten zur Religion des andern gemischt zu seyn aufhörte
188
3. Classe. Wenn die Ehe Anfangs nicht gemischt war, aber nach der Zeit durch Religions-Veränderung der Eheleute gemischt wird
190
Ob eine ursprünglich rein akatholische, später aber durch den Uebertritt eines Ehegatten gemischt gewordene Ehe auch wegen unüberwindlicher Abneigung getrennt werden könne?
200
Wenn beyde akatholische Eheleute zur katholischen Religion übertreten, kann noch der eine oder der andere die Trennung der Ehe verlangen
202
Ist eine Ehe trennbar, wenn ein akatholisches Ehepaar katholisch, nachher aber ganz oder wenigstens ein Theil wieder akatholisch würde? oder wenn von zwey akatholischen Eheleuten ein Theil katholisch wird, später aber zur akatholischen Religion zurückkehrt?
205
Verliert ein Ehegatte durch Fortsetzung des Beyschlafes mit dem Schuldigen das Recht, die Trennungsklage anzustellen?
211
Verweisung der Sache an die Strafbehörden, wenn bey Einleitung oder im Laufe der Untersuchung rechtliche Anzeigen eines Verbrechens oder einer schweren Polizey-Uebertretung vorkommen
213
Der erste Schritt des Richters bey einer gegründeten Trennungsklage ist die Bestellung eines Defensor matrimonii
213
Was hat zu geschehen, wenn ein Ehegatte minderjährig, pflegebefohlen, unbekannten Aufenthaltes, oder gegen den ihn vorladenden Richter ungehorsam ist?
215
Vereinigungsversuch, in der Regel ohne vorläufige Vorstellungen und darüber ausgefertigtes Zeugniß des Pfarrers
219
Ob das Geständniß und der Eid der Ehegatten zulässig sind zum Beweise des Umstandes, von welchem der Verlust des Rechtes abhängt, die Trennung der Ehe zu begehren?
225
Ob der Beweis des Trennungsgrundes durch ein auf Geständniß, Eid oder Zusammentreffen der Umstände sich gründendes, bey einer anderen Gelegenheit gefälltes, Urtheil zulässig sey?
226
Entscheidung des Trennungsfalles durch ein Urtheil. Beyziehung eines politischen Repräsentanten dazu
228
Urtheil des Landrechtes gegen oder für die Trennung der Ehe. Rechtsmittel und Beschwerden dagegen
230
Rechtsmittel gegen das Urtheil des Appellations-Gerichtes, wodurch das Erkenntniß des Landrechtes abgeändert worden
231
Das Urtheil des Appellations-Gerichtes, wodurch das Erkenntniß des Landrechtes gegen oder für die Trennung der Ehe bestatiget wird, unterliegt keiner Revision
231
Verfahren in einer Trennungssache bey dem obersten Gerichtshofe. Verbesserung der Untersuchungsgebrechen. Rechtskraft des Trennungsurtheiles. Taxen dafür
244
V. Abschn. Von der Wiederverehelichung
Bestellung eines Curators für ein Kind, über welches ein Zweifel entsteht, ob es von dem vorigen oder von dem jetzigen Manne einer Frau nach ihrer Wiederverehelichung gezeugt worden sey
280
VI. Abschn. Von der Anmerkung der für ungültig oder getrennt erklärten Ehe im Trauungsbuche
Wie und an welche Behörde deßwegen die gerichtliche Erinnerung zu erlassen, was jene weiter zu verfügen, und wie die Anmerkung im Trauungsbuche zu geschehen habe?
317
Was im Wiedererscheinungsfalle des für todt erklärten Ehegatten im Trauungsbuche anzumerken sey?
328
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