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Correns: Abhandlung über den Auf- und Abzug der Pächter von den Pachthöfen, über einen Theil des Ackerrechts,...
§ 1. Bei dem Abzuge eines Pachters von einem Landgute sieht man vor allem auf den Inhalt des Pachtbriefes...
§ 3. Was solchem nach in dem Ackerwesen, so wie in dem bürgerlichen Verkehre überhaupt, am meisten zu geschehen pfleget, darnach wird die Regel...festgesetzt
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§ 5. Der abtretende Pachter darf nach genossener letzten Winter-Saat keine Futter-Kräuter in die, mit Winter-Früchten bestellt gewesenen Felder säen
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§ 6. Kaaf und Stroh bleibt unentgeldlich bei dem Hofe, wenn der Pachter nicht beweist, solches bei seinem Antritte nicht vorgefunden zu haben
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§ 8. Es wird vermuthet daß ein Parzellen-Pächter ohne Stroh angetreten habe, den, dem Eigenthümer aufliegenden Gegenbeweis vorbehalten
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§ 11. Während den Pachtjahren brauchen in der Regel bei gutem Baue und Düngung keine Gewande beobachtet zu werden, wohl aber bei dem Abzuge
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§ 13. Die eingepachteten Sommer-Wiesen gebühren dem Abtretenden, und die Herbst-Wiesen sammt dem Grummet der Sommer-Wiesen dem antretenden Pachter...
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§ 15. Ausführliche Bemerkungen darüber, was in der Regel und im Zweifel bei dem Abzuge der Pächter bei dem Hofe bleiben und nicht dabei bleiben muß...
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§ 16. Wannehe wird eine Sache von dem Eigenthümer zum immerwährenden Gebrauche bestimmt zu seyn vermuthet...
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§ 18. Welche Bequemlichkeiten muß der austretende Pachter dem Antretenden, und umgekehrt der Antretende dem Austretenden nach den alten, und nach den neuen Gesetzen Art. 1777 gestatten?
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§ 20. Wannehe muß der Pachter eines Hauses im Falle, des in dem Pachtbriefe vorbehaltenen Verkaufs dasselbe nach den französischen Gesetzen räumen, und wannehr das Ackerland, oder sonstige prædia rustica?
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§ 23. Wem gebühret die Saat des Pachtlandes, wenn vor der Einsaat dem Pachter nicht aufgekündigt worden?
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§ 24. Von der stillschweigenden Verpachtung und derselben Dauer, hat eine Ausnahme bei Domainen und öffentlichen Anstalten statt?
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§ 25. Wie wird es gehalten mit Abführung der Real- und Personal-Lasten, wenn ein Hof auf der Limite liegt, und dessen Appertinenzien in mehrere Gemeinden überschlagen?
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§ 27. Ueber den Lohn der Dienstboten, über das eigenmächtige Ausreißen derselben, und über die nöthigen Maaßregeln dagegen
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§ 28. Auf wie viele Jahre kann ein Vormünder die Güter der Minderjährigen, ein Leibzüchter die leibzüchtigen Güter, ein Ehemann die Güter seiner Frau, und ein Pfarrer die Pastoral-Güter nach den neuen Gesetzen verpachten?
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§ 30. Der Verkauf Mobilar-Gegenstände zerfällt zum Vortheile des Verkäufers, wenn die Sache um die bestimmte Zeit nicht abgenommen wird, aber nicht zum Vortheile des Käufers
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§ 31. Wannehe geht nach den alten und neuen Gesetzen die Gefahr einer verkauften Sache an den Käufer über, und wannehe nicht?
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§ 33. Umständliche Ausführung über die redhibitorische Klage nach römischen, vaterländischen und französischen Gesetzen, wegen Vieh und sonstigen Sachen...
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§ 34. Wie lange und auf welche Art können verlorne und gestohlene Molilar-Gegenstände nach den französischen Gesetzen reklamirt werden?
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§ 35. Welche Regeln gelten bei dem Abbauen und überhaupt in der Gränz-Berichtigung, in actione finium redundorum?
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§ 36. Welche Regeln gelten bei Verkäufen und Verpachtungen, wenn an den verkauften oder verpachteten Stücken sich zu wenig oder zu viel befindt...
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§ 38. Wie weit muß man von dem Grunde des Nachbarn hinwegbleiben, wenn jemand einen Graben zwischen seinem, und dem Felde des Nachbarn vorbei ziehen will?
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§ 39. Wer trägt den Feld Kommunikations-Weg durch zwei neben einander liegende Acker-Felder, welche zweien verschiedenen Eigenthümern zugehören?
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§ 41. In welcher Entfernung darf man nach den neuen Gesetzen hochstämmige, und nicht hochstämmige Bäume und Hecken an des Nachbarn Grund pflanzen?...
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§ 42. Auf welche Art kann der Besitzer eines eingeschlossenen Stücks gegen Entschädigung einen Ausweg über den Grund und Boden seines Nachbarn fordern...
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§ 43. Ob, und auf welche Art kann der Eigenthümer in hiesigem Lande nach den französischen Gesetzen durch Einschließung seiner Wiesen, die von unvordenklicher Zeit hergebrachte Weidgerechtigkeit eines Dritten zerstören und aufheben?
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§ 45. Wer ersetzet den Schaden welchen Minderjährige, Lehrlinge und Haus-Gesinde einem andern zufügen?
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§ 46. Geflügel darf man im Schaden und am Orte des Schadens tödten, aber nicht das ungeflügelte Vieh
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§ 47. Wer sich einen eigenen Brunnen in der Gemeinde gräbt, muß doch zu dem gemeinen Brunnen beitragen, und wie?
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§ 48. Gewicht eines kölnischen Malders in verschiedenen Frucht-Sorten, fort über den Frucht-Verkauf, mit und ohne Stahlen
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§ 49. Wie viel kann ein mittelmäßiger Morgen Ackerland an Frucht und Stroh beibringen, und wie viel Bauschen Stroh geben ein Karrn Dünger oder Mist?
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§ 50. Ueber die Verjährungen eines halben und ganzen Jahrs, und von Verjährungen von 2, 3, 4, 5, 10, 20 und 30 Jahren nach den französischen Rechten
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§ 51. Zusätzliche, besondere Bemerkungen für jeden großen Gutsbesitzer in Rücksicht der Land- und Acker-Wirthschaft
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§ 52. Nützliche Vorsichts-Maaßregeln für die gemeinen Landleute in ihrem Handel und Wandel, besonders in Rücksicht der französischen Gesetze
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