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[2. Abschn.]
§. 544. V.) Rechte und Verbindlichkeiten, welche aus den Leibeigenschaften entstehen; 1.) Bedemundsrecht
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3. Abschn. Von Personen und ihren Rechten nach den Familienverhältnissen
1. Hauptst. Von deutschen Ehestandsrechten
I. Von deutschen Eherechten überhaupt. - Bürgerliche Form in Schliessung der Ehen. - Verschiedene Arten der Ehen
§. 564. Einwilligung der Eltern bei den Verlöbnissen der Kinder. (Deßgleichen von der Einwilligung der Pfleger)
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II. Von den rechtlichen Wirkungen einer in gesezlicher Form vollzogenen Ehe
A. Besondere rechtliche Wirkungen der Ehe unter dem hohen, und niederen alten Geschlechtsadel
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