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XIX. Von Rechtshandlungen oder Rechtsgeschäften überhaupt §. 123. - Materie und Form der Rechtsgeschäfte §. 124. - In wie fern die Form nothwendig zu beobachten, und vom Beweise derselben §. 125. - Ueber die Unterscheidung der essentialia, naturalia und accidentalia bei Rechtsgeschäften §. 126. - Erste Bedingungen der Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts §. 127. - Absolute und nicht absolute Nullität. §. 128
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XX. Von der Freiheit des Willens bey Rechtsgeschäften und dem Unterschied derselben von der Freiheit, seinen Willen erklären zu können. §. 129. - Theorie von dolus, error, vis, metus etc. §. 130-138. - Ueber conditio, dies, modus etc. bey Willenserklärungen §. 139-143
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XXI. Wie weit geht die Freiheit der Adjectionen bey Rechtshandlungen? §. 145. - Bemerkungen über den consensus praesumtus und fictus. §. 146. - Eintheilung und Interpretation der Willenserklärungen. §. 147-149
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XXII. Ueber conventio §. 149, und deren Eintheilung in pactum und transactio §. 150. - Wahrer Begriff des Römischen Contracts §. 151. - Berichtigung der gangbaren Vorstellungen über die Eintheilung der Verträge §. 152. - Ueber den Transact §. 153
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XXIII. Generaltheorie der Pacte §. 154-156, und der Transacte §. 157 u. 158. - Untersuchung was das jetzige Recht an der Römischen Theorie abgeändert habe §. 159 u. 160
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XXIV. Ueber Schadenersatz. Einleitung §. 159. - Vorläufige Entwickelung der Römischen Begriffe und Vorstellungen über das damnum und die praestatio damni §. 160 u. 161. - Begründung des Systems dieser Lehre §. 162 u. 163
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XXV. Veränderung des Grundsatzes von der letzten Bedingung des Schadensersatzes bey Beschädigungen, welche durch filios, filiasque familias, Sclaven und Thiere, desgleichen durch unserer Aufsicht anvertraute Personen und Sachen verursacht worden sind §. 163. - Ob die Prinzipien über die praestatio damni sich darnach gleichmäßig verändern §. 164. - Nach welcher Ansicht die Theorie vom Schaden und Schadensersatz zu behandeln §. 165
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XXVI. Schadensersatz ex causa culpae §. 166. - Was ist culpa Aquiliana, und wo ist die Grenze zwischen ihr und der culpa non Aquiliana §. 167. - Umfang der culpa Aquiliana und Bestimmung über ihre Prästation sowohl, als das Rechtsmittel, wodurch sie verfolgt wird §. 168-170
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XXVII. Nicht-Aquilianische Culpa, zweyfache Art derselben §. 171. - 1) Nicht-Aquilianische Culpa, welche auch in directer Widerrechtlichkeit besteht §. 172 u. 173. - 2) Nicht-Aquilianische Culpa, welche in der Verabsäumung der debita diligentia bey einer obligatio besteht §. 174 folg.
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XXVIII. Schadensersatz aus dem Grunde des Eigenthums; Eigenthumsartiger Rechte oder auch nur das Besitzes und der Aufsicht §. 185 u. f.
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XXIX. Vom bloß zufälligen Schaden und dessen Erstattung §. 189. - Fälle in welchen die Entschädigung von den Gesetzen gänzlich verworfen oder beschränkt worden ist §. 190 folg.
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XXX. Ueber den Eid als remedium expediendarum litium §. 195. - Sinn von Dig. XII, 2, L. 2. §. 196. - Bedingung dieser Art von Eidesleistungen §. 197. - Von der Begründung der obligatio ad jurandum und ihrer Natur §. 198 folg.
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XXXI. Worin bestehe der Schutz, welchen der Prätor dem geleisteten Eide verleiht? §. 200 u. 201. - Findet dieser Schutz auch statt, wenn zwar nicht in den nothwendigen Bedingungen der Eidesleistung, aber doch in zufälligen gefehlt worden ist. §. 202. - Bemerkungen über das juramentum in litem. §. 202 u. 203. - Ueber die retractatio jurisjurandi. §. 204
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XXXII. Justinians generelle Constitution über den Eid, in so fern derselbe als ein von der Parthey deferirter oder vom Richter auferlegter erscheint. §. 206. - Reflexionen zur Beförderung einer richtigeren Theorie über die Aufforderung zum Schwur etc. §. 207 folg.
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Vorläufiges und generelles Register über die beiden ersten Theile der Revision des Pandecten-Rechts
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