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I. Abschn. Historische Entwicklung und Darstellung des neuesten Zustandes der Landgerichte
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Regierungsantritt des Königs Maximilian I. Allerhöchstdessen erste Sorge für Handhabung strenger Justizpflege
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Organisation der Landgerichte vom 24. Mai 1802 mit Trennung der Justiz und Polizei - von der Steuer- und Renten-Verwaltung
28
Die Landgerichte übernehmen die Gerichtsbarkeit der Magistrate der Städte und Märkte - der Patrimonialgerichte, das Forum des Adels - und die Polizei der Magistrate im Jahre 1809
34
Königlicher Aufruf zum Freiheitskrieg vom 28. Okt. 1813. - Einfluß der Landgerichtsbeamten bei Errichtung der Freikorps. Deren Einreihung in die Landwehr und Uebernahme des Kommandos der Bataillons
63
Die Staatsverfassung v. J. 1818. Der erste Landtag hierauf, und die ersten Klagen gegen die Landgerichte
69
III. Abschn. Entwurf einer Reorganisation der Landgerichte
Anhang. Allgemeine und besondere Uebersicht aller Gegenstände des Wirkungskreises eines Landgerichts in Bayern
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