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I. These: Krasnopolskis Auslegung von § 63 a. b. G.B. widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetzes
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III. These: In der Vorgeschichte und den Protokollen der Gesetze von 1811 ist schlechterdings nichts zu finden, was eine der Auffassung Krasnopolski's entsprechende Ansicht oder Absicht der Verfasser des Gesetzbuchs wahrscheinlich machte; wohl aber nicht weniges, was gegen eine solche geltend gemacht werden kann
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Verteidigung der Erörterungen in "Meinen letzten Münschen für Österreich" gegen Krasnopolski's Angriffe
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Noch ein Wort über das Ehehindernis der höheren Weihen und feierlichen Gelübde. Von Franz Brentano
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