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Verhältniß der Institutionen-Vorträge zu anderen, welche ebenfalls römisches Recht zum Gegenstande haben
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Quellen der Darstellung
II. Insbesondere
A. Rechtsquellen
2. Ius scriptum
b. Die uns erhaltenen Quellenschriften des röm. Rechts
1. Buch: Die Voraussetzungen der Privatrechte
183
1. Kap. Die Rechtssubjecte oder von der Rechts- und Handlungs-Fähigkeit der Personen
1. Abschn. Von den physischen Personen
2. Unterabschn. Verschiedenheit der Rechts- und Handlungs-Fähigkeit der physischen Person
II. Verschiedenheit der Rechts- und Handlungs-Fähigkeit der physischen Personen nach ihrer Beziehung als Glieder eines Ganzen zu anderen, diesem Ganzen angehörigen Personen
A. Die Person als Familienglied
2. Die Stellung der Glieder in der Familia
a. in Beziehung auf deren Rechtsfähigkeit oder der s. g. status familiae
2. Kap. Die Rechtsobjecte oder von den körperlichen Dingen und den Willensäußerungen
1. Abschn. Von den körperlichen Sachen
I. Fähigkeit der Sache, Rechtsobject zu sein
II. Natürliche Verschiedenheiten der Sachen, welche auf deren Behandlung als Rechtsobjecte von Einfluß sind
2. Abschn. Von den unkörperlichen Rechtsgegenständen
3. Kap. Von den Rechten überhaupt oder von der Beziehung des Willens des Subjects auf das ihm Objective im Verhältniß zu dem allgemeinen Willen
1. Abschn. Die Rechtsbestimmung oder das s. g. objective Recht
2. Abschn. Die rechtlichen Befugnisse oder das s. g. subjective Recht
2. Unterabschn. Entstehung und Ende
III. Insbesondere
A. Thatsachen
2. Rechtsgeschäfte
c. Die Arten nach ihrem Inhalte
3. Abschn. Ausübung und Schutz der Rechte, oder die Objectivierung der subjectiven Rechte, die Geltendmachung des objectiven Rechts als subjectives
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