Berolzheimer, Siegmund:
Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht
/ Für die Praxis bearb. von Berolzheimer
München
: Beck
, 1895
- IX, 153 S.
Schlagwort(e): Nürnberg / Bürgerliches Recht;Stadtrecht;Gesetzliche Erbfolge
Signatur: Dt 15 Gk 65
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[Titelblatt]
I
Inhaltsverzeichnis
VI
1. T.
Literatur des Nürnberger Intestaterbrechts
1
Geltungsgebiet des Nürnberger Rechts
9
Voraussetzungen der Intestaterbfolge
13
Vorbemerkungen
a) Versamte und verdingte Ehen
14
b) Gewerbsehen
23
c) Gemeine Schulden und Anspruchspfändung sowie Mobiliarpfändung wegen Einshandschulden
25
d) Missio Hadriana
30
2. T.
1. Abschn. Intestaterbfolge, wenn der Verstorbene keinen Ehegatten hinterließ
32
I. Klasse. Erbfolge der Descendenten
33
II. Klasse. Erbfolge der Ascendenten nebst den vollbürtigen Geschwistern und deren Kindern
52
III. Klasse. Erbfolge der Halbgeschwister und Halbgeschwisterkinder
58
IV. Klasse. Erbfolge der vollbürtigen Geschwister der Eltern
60
V. Klasse. Erbfolge der Halbgeschwister der Eltern
61
VI. Klasse. Erbfolge der übrigen entferntern Seitenverwandten
61
Beispiele
61
2. Abschn. Intestaterbfolge, wenn der Verstorbene einen Ehegatten hinterließ
Voraussetzungen dieser Erbfolge
65
a) Erbfolge der Ehegatten in versamter Ehe
1. Erbfolge, wenn nebst dem Ehegatten Kinder aus der versamten Ehe hinterlassen werden
67
Grund der Nutznießung und Natur des fortdauernden Verhältnisses
69
Inventur
72
Vormundschaft
74
Wirkungen und Beendigung des Nießbrauchs
76
Teilungsgrundsätze, Überlosung und Einstandsrecht
80
2. Erbfolge, wenn in versamter Ehe nebst dem Ehegatten nur Ascendenten, Geschwister und Geschwisterkinder, Halbgeschwister und deren Kinder vorhanden sind
93
3. Erbfolge, wenn entferntere Verwandte vorhanden sind, als die in § 29 Genannten
93
b) Erbfolge der Ehegatten in verdingter Ehe
1. Wenn nebst dem Ehegatten Kinder aus der verdingten Ehe hinterlassen werden
I.
Wenn die Mutter stirbt
97
Wenn der Vater stirbt
101
II. Nachsitz
109
2. Wenn nebst dem Ehegatten Ascendenten, vollbürtige Geschwister und deren Kinder, eventuell Halbgeschwister und deren Kinder vorhanden sind
110
3. Wenn nebst dem Ehegatten entferntere Verwandte vorhanden sind, als die in § 37 Genannten
112
c) Erbfolge der Ehegatten in zweiter Ehe
Trauerzeit
113
Vorbemerkungen
114
A. Wenn der Ehegatte, der die zweite Ehe schloß, nur Kinder hinterließ, die er in erster Ehe erzeugt hat
117
B. Erbfolge des in zweiter Ehe lebenden Ehegatten, der Kinder aus erster und zweiter Ehe hinterläßt
129
3. T. Erbfolge außer verwandtschaftlichen und ehelichen Verhältnissen
133
Anhang. Ausgaben der Reformation. Deren Geltung in Siebenbürgen
135