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1. Abschn. Einleitende Vorbemerkungen über die gegenseitige Verpflichtung der Bremischen Ehegatten zur Schuldenzahlung und das Abdicationsrecht der Wittwe
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2. Abschn. Eheliche Güterverhältnisse und deren Einfluß auf die Schuldenzahlung der Wittwe, so wie der letzteren Abdicationsbefugniß, nach allgemeinen Grundsätzen des Germanischen Rechts der alten und mittleren Zeit
Erbschaftliche Auseinandersetzung des überlebenden Ehegatten mit den Blutsverwandten des verstorbenen nach dem ursprünglichen Rechtssysteme
68
Verschiedenheit der ursprünglichen Germanischen Vermögenseinheit von den Güterverhältnissen Römischer Ehegatten und der heutigen ehelichen Gütergemeinschaft
81
Ursprüngliche Haftungspflicht des überlebenden Ehegatten, namentlich der Wittwe, für die hinterbliebenen Schulden
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3. Abschn. Güterrecht der Bremischen Ehegatten und dessen Folgen für die Wittwe in Betreff der Schuldenzahlung und des sogenannten beneficium abdicationis
Rechtsverhältnisse nach aufgelöster Ehe
4. Abschn. Heutige Grundsätze des sog. beneficium abdicationis
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