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Kap. I. Die Abstammung der Kinder in Ansehung ihrer Eltern - die Kindschaft (la filiation), bezw. die Vaterschaft, Mutterschaft und Kindschaft
Abschn. I. Die ehelichen und die ehelich gemachten (legitimirten) Kinder
Unterabschn. I. Die Abstammung (filiation) der ehelichen Kinder
Von der Feststellung der ehelichen Abstammung, des ehelichen Kindschaftsverhältnisses, wenn solches nur noch in Bezug auf den Vater streitig ist
Unterabschn. II. Die ehelich gemachten (legitimierten) Kinder (die Ehelichmachung [Legitimation] der natürlichen Kinder)
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Unterabschn. III. Die Wirkungen der ehelichen Kindschaft, die Rechtsverhältnisse der ehelichen und legitimierten Kinder. Die Rechte zwischen den Eltern (und bezw. auch höheren Ascendenten) und Kindern der einen und anderen Art
Das Rechtsverhältniss zwischen ehelichen oder legitimierten Kindern und deren Eltern (und bezw. höheren Ascendenten) überhaupt
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Fortsetzung. Das Recht der ehelichen und legitimierten Kinder auf Erziehung und Unterhaltung während ihrer Minderjährigkeit gegenüber ihren Eltern insbesondere
232
Abschn. II. Die unehelichen Kinder
Unterabschn. I. Die Feststellung der unehelichen Abstammung, die Beweise derselben
Unterabschn. II. Die Wirkungen der unehelichen Kindschaft, die Rechtsverhältnisse der unehelichen Kinder insbesondere im Hinblick auf die Rechte zwischen Eltern und ihren unehelichen Kindern
Kap. II. Die Adoption (badischrechtlich: „Anwünschung" genannt) und das pflegeelterliche Verhältnis (la tutelle officieuse), badischrechtlich bezeichnet mit dem Ausdruck „Pflegevaterschaft"
Abschn. I. Die Adoption
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